Freistellung Absender Umverfügungsservice

Die MSM führt für den Versender Paketbeförderungsleistungen durch. Hierbei nutzt der Versender auch den von der MSM und Ihre Nachunternehmer angebotenen FlexDeliveryService („FDS“).
Im Rahmen des FDS stellt der Versender der MSM und den von ihr beauftragten Nachunternehmern über die Adressdaten des betreffenden Empfängers hinaus auch dessen E-Mail-Adresse oder Telefonnummer zur Verfügung und beauftragt die MSM und die von ihr beauftragten Nachunternehmer, den Empfänger per E-Mail oder SMS vorab über die Paketzustellung zu benachrichtigen und dem Empfänger die Möglichkeit zu geben, auf die Paketzustellung Einfluss zu nehmen - z.B. durch Umverfügung des Paketes an eine andere Zustelladresse.
Bei E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Empfängers handelt es sich um personenbezogene Daten, welche für die reine Standard-Paketzustellung nicht erforderlich sind. Daher bedarf die Weitergabe dieser Daten von dem Versender an die MSM und die von ihr beauftragten Nachunternehmer sowie die Nutzung dieser Daten durch die MSM und die von ihr beauftragten Nachunternehmer zum Zwecke der vorgenannten FDS-Benachrichtigung der ausdrücklichen Einwilligung des Empfängers.

Der Versender verpflichtet sich, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vor der Übermittlung der EMail-Adressen oder Telefonnummern an die MSM und die von ihr beauftragten Nachunternehmer die vorbezeichnete Einwilligung der Empfänger einzuholen, zu dokumentieren und auf Anforderung der MSM nachzuweisen.
Des Weiteren verpflichtet sich der Versender für den Fall, dass ein Empfänger seine Einwilligung ihm gegenüber widerruft, die zugehörige E-Mail-Adresse oder Telefonnummer dementsprechend nicht mehr an die MSM zum Zwecke der vorgenannten FDS-Benachrichtigung zu übermitteln und die MSM unverzüglich über den Widerruf zu informieren.
Der Versender stellt die MSM und die von ihr beauftragten Nachunternehmer von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter einschließlich Bußgeldern frei, die der MSM und den von ihr beauftragten Nachunternehmer durch Verletzung dieser Pflichten des Versenders entstehen, insbesondere wegen einer nach datenschutzrechtlichen Vorschriften unzulässigen Datennutzung. Der Versender verpflichtet sich, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vor der Übermittlung der EMail-Adressen oder Telefonnummern an die MSM und die von ihr beauftragten Nachunternehmer die vorbezeichnete Einwilligung der Empfänger einzuholen, zu dokumentieren und auf Anforderung der MSM nachzuweisen.
Des Weiteren verpflichtet sich der Versender für den Fall, dass ein Empfänger seine Einwilligung ihm gegenüber widerruft, die zugehörige E-Mail-Adresse oder Telefonnummer dementsprechend nicht mehr an die MSM zum Zwecke der vorgenannten FDS-Benachrichtigung zu übermitteln und die MSM unverzüglich über den Widerruf zu informieren.
Der Versender stellt die MSM und die von ihr beauftragten Nachunternehmer von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter einschließlich Bußgeldern frei, die der MSM und die von ihr beauftragten Nachunternehmer durch Verletzung dieser Pflichten des Versenders entstehen, insbesondere wegen einer nach datenschutzrechtlichen Vorschriften unzulässigen Datennutzung.“